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Zu Hause lernen

Gerade in der heutigen Zeit scheint zu Hause lernen sinnvoll. Uns wurde seit April letzten Jahres schließlich bereits das Distanzlernen als homeschooling „verkauft“. In dieser Zeit lernten die Kinder zu Hause ohne staatliche Aufsicht, ohne ausgebildete Lehrer. Sicher klappte dies nicht bei allen Familien gleich gut. Allerdings beweist dies, dass es möglich ist ohne eine Schulgebäudeanwesenheitspflicht zu lernen.

FREI zu lernen hat aber nichts mit Distanzlernen oder homeschooling gemeinsam.

Ein selbst bestimmtes und freilernendes Kind entscheidet selbst, ob und wann es lernt.

Als Eltern finde ich es wichtig, dass man Materialien zur Verfügung hat. Diese kann das Kind bei Bedarf verwenden.

Mit Material meine ich z.B. verschiedene Bücher, Zeichenblock, Stifte, den Zugang zum Internet (altersgerecht selbstverständlich) und vielleicht sogar Musikinstrumente.

Am Ende dieses Textes habe ich euch einige Produkte verlinkt, mit welchen wir sehr zufrieden sind.

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Schulbesuch: Ja oder Nein?

Ich kann die Petitionen, die an den Petitionsausschuss des Bundestages von Deutschland gingen, schon gar nicht mehr zählen. Es waren und sind unzählige. Diese bringen nur nicht viel. Man sollte auch nicht vergessen, dass man jederzeit Besuch vom Jugendamt erhalten könnte. Eltern tragen diesen Kampf auf Kosten ihrer Kinder aus. Diese sind sicher erstmal froh, dass sie ihre Zeit nicht in einem Schulgebäude absitzen müssen. Werden sie allerdings in Obhut vom Jugendamt genommen, dann war es das mit der Freude.

Grundschule?????

Seien wir mal ehrlich: Wer erinnert sich noch an das Gelernte aus der Grundschulzeit? Wer weiß noch, was er an der weiterführenden Schule in seiner ersten Chemiestunde behandelt hat? Dies sind alles Tatsachen, welche (ohne mich hierbei auf Statistiken zu berufen) ich von Menschen aus meinem näheren Umfeld bestätigt bekommen habe. Trotzdem hebeln diese Tatsachen leider nicht die unumgängliche Schulpflicht in Deutschland aus.


Welches Übel ist nun größer?


Übel Nummer eins:


Die Kinder in die Schule schicken.

Selbstverständlich mental gestärkt im Sinne von:

  • erstens zu hinterfragen
  • zweitens Strafen, welche von Lehrern gerne als „Erziehungsmaßnahmen” deklariert werden zu verweigern
  • drittens mit der Option als Eltern jederzeit für sie erreichbar zu sein, sollte in der Schule etwas vorfallen.

Der dritte Punkt könnte Missfallen auslösen, aber wären die Kinder zu Hause – müsste man dann auch nicht als ständiger möglicher Ansprechpartner fungieren? Hierzu auch bald mehr.

Übel Nummer zwei:


Die Kinder nicht zur Schule schicken und (im schlimmsten Fall) einen Entzug oder Teilentzug des Sorgerechts in Kauf nehmen? Die finanziellen Belastungen, welche durch Bußgelder entstehen, in Kauf nehmen. Die psychische Belastung welche entstehen kann ist auch nicht außer acht zu lassen.Zu Übel Nummer zwei gehört auch der nicht unerhebliche finanzielle Aspekt, welcher in Freilerner Kreisen oft nicht oder nur am Rand erwähnt wird. So, nun „müssen“ die Kinder nicht zur Schule, weil die Eltern gemeinsam mit ihnen beschlossen haben, dass es besser ist sich selbst bestimmt zu bilden.

Psychische Belastung

Die Freude der Kinder, darüber nicht zur Schule zu müssen, wird spätestens bei den irgendwann folgenden Gerichtsterminen getrübt. Selbst wenn sie nicht persönlich anwesend sein müssen und die Eltern diese alleine wahrnehmen: Geht diese psychische Belastung an den Eltern spurlos vorbei? Falls ja, dann haben sie meinen Respekt. Viele stecken das aber nicht einfach so weg. Es belastet ihre Psyche. Wäre es da nicht einfacher in Ruhe leben zu können? Ohne aufreibende Diskussionen mit den zuständigen Behörden? Ohne die Angst (ich weiß liebe Freilerner: Ihr habt keine Angst, denn ihr fühlt euch im Recht – nur Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge) vor dem möglichen Kindesentzug? Dies ist wohl auch noch nicht oft passiert, dass Freilernern die Kinder entzogen wurden. Das mag einerseits vielleicht daran liegen, dass viele gut situierte Familien darunter sind oder auch daran, dass es ihnen einfach nichts ausmacht einen z.B. fünfjährigen Kampf mit den Behörden auszufechten. Der letzte Satz war meinerseits eher ironisch gemeint, da ich es absolut nicht nachvollziehen kann, wie ein fünfjähriger Kampf spurlos an jemandem vorbeigehen soll. Im nächsten Artikel gehe ich ein wenig auf die angeblichen Alternativen zur deutschen Schulpräsenzpflicht ein.

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Freilerner Eltern

Freilernereltern sind meist selbständig tätig oder sie arbeiten in Schichten. Die Selbständigen haben oft das Glück und sind aufgrund ihrer Selbständigkeit zu Hause, d.h. sie sind präsent.

Es ist nicht jeder finanziell (oder manche auch nicht mental) in der Lage sich eine unabhängige Einkommensquelle aufzubauen. Jetzt wird mich so manch einer Lügen strafen, denn hey: Heutzutage kann sich doch wirklich JEDER eine Selbständigkeit aufbauen! So zumindest die Aussage mancher Freilerner.

Dieses kann „JEDER“ ist zu einfach gedacht und wird gerne im Zusammenhang mit dem Freilernen genannt. Man sollte immer bedenken, dass jeder Mensch einen anderen backround hat. Darum könnte es theoretisch vielleicht tatsächlich jeder, tut es aber nicht, da ihn gewisse Dinge daran hindern.

Gehen beide Elternteile einem 9 to 5 Job nach gestaltet es sich schwierig, die Kinder frei zu Hause lernen zu lassen. Außer die Eltern arbeiten schichtweise und geben sich beim wortwörtlichen Schichtwechsel kurz ein Update darüber was die Kinder gemacht haben. Ist dies die Art wie man seine Partnerschaft, sein Familienleben erleben möchte?

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Freilernen – Selbstbestimmt

„Jede Familie geht und hat da ihren eigenen und individuellen Weg“

 

 

Es ist ein wundervoller Gedanke, seinen Kindern die Möglichkeit bieten zu wollen, dass sie völlig frei und selbstbestimmt aufwachsen.

Die Bindung zu seinen Kindern zu stärken, wenn man nicht der Er“ziehende“ ist, sondern in Beziehung zu seinem Nachwuchs steht.

 

 

Es ist erfüllend, wenn man sieht, wie die Kinder durch Selbstbestimmung aufblühen.

Zwei Seiten!

Die glänzende Seite der Medaille kennt man, wenn man sich denn in dieses Thema intensiv eingelesen hat, zur Genüge. Im Bezug auf das freie Lernen beinhaltet dies das Losgelöst sein von dem Zwang des Schulbesuchs. Allerdings sollte man immer beide Seiten betrachten.

Wie bringt man nun diesen Gedanken der selbst bestimmten Bildung mit einem Leben in Deutschland in Einklang?

Eher gar nicht. In vielen Foren kursieren die Gerüchte, man könne dies auf verschiedenen Wegen erreichen. Eine beliebte Formulierung ist: „Jede Familie geht und hat da ihren eigenen und individuellen Weg“. ????????????????????????????????????????????????????????????????????

Wie genau dieser Weg dann allerdings aussieht, erfährt man erstmal nicht. Die wenigen (noch) in Deutschland lebenden Familien, welche sich entschieden haben sogenannte „Freilerner“ zu werden, halten sich zumeist bedeckt.

Hinweise? Antworten?

Verständlich, denn es würde wenig motivierend wirken von den Gerichtsterminen, Bußgeldern und Terminen mit dem Jugendamt zu berichten.

Sicher, es gab bereits kleine Interviews in Schriftform, sowie auch Fernsehsender, welche dieses Thema aufgegriffen und in kleinen Dokumentarfilmen wiedergegeben haben. Doch auch hier gab es von den Familien KEINE konkreten Hinweise, wie andere Familien diesen (in Deutschland illegalen) Weg gehen könnten.

Bzw. existiert ein „Leitfaden zum zivilen Ungehorsam“. Anhand dessen man aber auch keine sicheren Informationen erhält. Mit sicher meine ich die Sicherheit, dass einem nicht der Kindesentzug droht. 

Es wird von Seiten einiger Freilerner versichert, dass ein Entzug des Sorgerechts nur dann drohe, wenn in der Familie etwas nicht in Ordnung ist. Im Normalfall sei dies selten der Fall. Nun wer möchte schon, dass sein Nachwuchs als Versuchskaninchen herhalten muss? Versuchskaninchen im Sinne von: Wir schauen mal, ob das mit dem Freilernen klappt, ob das Jugendamt sich uns gegenüber dann wohlwollend zeigt und ob wir als Familie zusammen bleiben dürfen. Was als „im Normalfall“ gilt, darauf gibt es auch keine Anworten?

Diese schwammigen Aussagen implizieren hauptsächlich folgendes: Lebt das Kind in einem finanziell abgesicherten Umfeld, in welchem Friede, Freude, Eierkuchen herrscht, dann besteht keine Gefahr oder nur wenig von Seiten des Jugendamtes belangt zu werden. Nun ist es aber eine Tatsache, dass nicht nur besser situierte Menschen einen solchen Weg gehen möchten.

Halbwahrheiten

Stellen wir mal zwei fiktive Beispielfamilien einander gegenüber.

Familie X vs. Familie Y

Familie X:

Mutter und Vater, Eigentümer eines Hauses, dieses steht in einer angesehenen Wohngegend, beide sind selbständig, beide immer zu Hause, aufgrund ihrer finanziellen Mittel sind die Kinder an diversen Fernschulen angemeldet

Familie Y:

eine alleinerziehende Mutter, lebt in einem Mehrparteienhaus in einer nicht als „gut“ bekannten Wohngegend, Halbtagsjob

Dies sind mit Sicherheit überspitzt dargestellte Extrembeispiele, allerdings dienen sie der Verdeutlichung dessen, wer denn nun die besseren Chancen dem Jugendamt gegenüber hat. Sollte dies ein „gangbarer“ (auch eine beliebte Formulierung in diesen Kreisen) Weg sein, weshalb versucht man dann nicht offener darüber zu kommunizieren?

Weshalb speist man Fragesteller mit Halbwissen und Halbwahrheiten ab? Das klingt bisher alles sehr negativ. Dies ist nicht beabsichtigt – es soll euch nur die Realität in Deutschland nahe bringen.

Frei

„Freilerner“ lassen ihren Kindern die Wahl. Sie dürfen wählen, ob sie die Schule besuchen möchten oder eben nicht. Das mag auf den ersten Blick positiv erscheinen, doch haben manche dann Probleme ihren Alltag mit dem freien Willen ihrer Kinder in Einklang zu bringen. Darauf gehe ich in einem meiner nächsten Artikel näher ein.

Wir bleiben vorerst bei dem Thema bzw. dem Irrglauben, man könne seine Kinder „einfach mal so“ von der Schulpflicht in Deutschland befreien. Manch wenige Eltern, welche die finanziellen Möglichkeiten haben, die zwangsweise auf sie zukommenden Bußgelder zu bezahlen, blicken der Sache sicher gelassener gegenüber, als Eltern, denen dieses „Polster“ fehlt. Auch hilft es sicher ungemein, wenn man gewisse Kontakte hat.

Es wird auch oftmals nur in Nebensätzen erwähnt, dass das eigene Kind zwar zu Hause ist und offiziell von der Schulpflicht befreit ist, dass es sich dabei um einen besonderen und begründeten Einzelfall handelt wäre aber eine super wichtige Information.

Gesetzlich gesehen ist es so: Die Schulpflicht gilt nicht ausnahmslos. Die Möglichkeit von ihr befreit zu werden besteht durchaus. In allen Schulgesetzen unserer 16 Bundesländer ist vermerkt, dass eine Befreiung möglich ist. Allerdings nur in besonders begründeten Ausnahmefällen.

Beim Lesen auf verschiedenen Plattformen bekommt man den Eindruck, dass „Freilerner“ ihre Art zu leben regelrecht glorifizieren. Wie bereits weiter oben erwähnt kritisiere ich die fehlende offene Kommunikation über die (angeblichen) Möglichkeiten. Nun sind noch immer viele Fragen offen – auf welche ich in einem meiner nächsten Beiträge eingehen werde

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Erlass der Schulpflicht

Selbstbestimmte Bildung ist in Deutschland nicht möglich, selbst wenn Freilerner regelmäßig versuchen dies zu suggerieren.


Freilernende Kinder haben und dabei ein ausgeglichenes Leben führen? Für manche SCHEINBAR ganz einfach. Allerdings nur scheinbar.


Jeder definiert ein ausgeglichenes Leben anders. Nur inwiefern kann innere Ruhe vorhanden sein bei äußerer Unruhe?

Die auf einen zukommenden Repressalien von Seiten des Jugendamtes, Schulamtes und/oder Bußgeldbescheide tragen nicht zu einem ruhigen und friedvollen Leben bei.

„Die Bußgelder sind nicht so hoch.“ (diese Aussage ist eine sehr relative, denn was für den einen nicht hoch ist, kann eine Unsumme für den anderen sein)

„Die Bußgelder stehen nicht in Relation zu dem was ihr euren Kindern ermöglichen könnt.“

„Das Auftreten ist wichtig, wenn „ die“ merken, dass ihr voll hinter der Entscheidung zum Freilernen steht, dann…“


Dann?


Ja, was dann? Dann wird einem mit einem Fingerschnippen die Schulpflicht erlassen?


Nein!

Gesetze 

Jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze bezüglich der Schulpflicht.

Also muss man sich als ersten Schritt in besagte Gesetze einlesen, denn man sollte wissen gegen WAS man argumentieren möchte! Anschließend beginnt man und hofft… worauf? Darauf, dass die Gesetze geändert werden? Ja, darauf hoffen diese Utopisten.

Naiv?

Dies ist keinesfalls beleidigend gemeint. Ich belächle nur die Naivität mancher Menschen. Diese Naivität wird auch gerne ausgenutzt. Gerne unterstützt man neue Freilerner-Eltern, wenn man selbst seine Schäfchen im Trockenen hat. Ich nenne es auch „fremde Opfer bringen“. Was interessiert es Person X, deren Kind vielleicht tatsächlich von der Schulpflicht befreit ist, weil es möglicherweise in einem langwierigen Prozess pathologisiert wurde, ob das Kind von Person Y (Freilerner-Elternteil ohne Erfahrung mit Freilernen) am Ende in einer Pflegefamilie oder eigenem Heim landet? Es interessiert sie nicht. Wie oft las ich „Du musst in Eigenverantwortung gehen!“? Diese Eigenverantwortung sieht dann bei vielen Freilernern so aus: Ab ins Ausland!


Es ist so: Hat das Kind eine Beeinträchtigung, dann KANN die Schulpflicht ruhen.
Dies steht im z.B. im Schulgesetz von Schleswig Holstein:
https://www.schulrecht-sh.com/archiv/schulgesetz/gesetze/041_erfuellung_der_schulpflicht.htm


Neu geregelt in § 21 SchulG 2007

(1) Die Schulpflicht wird durch die Begründung eines Schulverhältnisses zu einer öffentlichen Schule oder durch den Besuch einer Ersatzschule erfüllt. Anderweitiger Unterricht darf nur ausnahmsweise von der Schulaufsichtsbehörde gestattet werden.

(2) Die Vollzeitschulpflicht ist durch den Besuch einer Sonderschule zu erfüllen, wenn die oder der Schulpflichtige wegen einer Behinderung einer sonderpädagogischen Förderung bedarf und auch mit besonderen Hilfen dauernd oder vorübergehend in anderen Schularten nicht ausreichend gefördert werden kann. Über die Zuweisung zu der geeigneten Sonderschule entscheidet die Schulaufsichtsbehörde nach Anhörung der Eltern.

(3) Die Schulpflicht ruht, wenn Kinder und Jugendliche, die wegen der Schwere ihrer Behinderung 1 eine Schule nicht aufsuchen können, durch ein Förderzentrum oder eine andere Sonderschule betreut und gefördert werden. Solange in zumutbarer Entfernung keine geeignete Schule oder Einrichtung vorhanden ist oder die Eltern die Zustimmung zu einer für den Schulbesuch notwendigen Heimunterbringung verweigern, kann die oberste Schulaufsichtsbehörde von der Pflicht zum Besuch der örtlich zuständigen Schule befreien; das zuständige Jugendamt ist zu unterrichten.


Besonders zu beachten ist der letzte Teil des letzten Satzes!

Alle Schulgesetze in Deutschland auf einen Blick. Hilfreiche Links:

Bundesland: Baden-Württemberg

Bundesland: Bayern

Bundesland: Berlin