Selbstbestimmte Bildung ist in Deutschland nicht möglich, selbst wenn Freilerner regelmäßig versuchen dies zu suggerieren.
Freilernende Kinder haben und dabei ein ausgeglichenes Leben führen? Für manche SCHEINBAR ganz einfach. Allerdings nur scheinbar.
Jeder definiert ein ausgeglichenes Leben anders. Nur inwiefern kann innere Ruhe vorhanden sein bei äußerer Unruhe?
Die auf einen zukommenden Repressalien von Seiten des Jugendamtes, Schulamtes und/oder Bußgeldbescheide tragen nicht zu einem ruhigen und friedvollen Leben bei.
„Die Bußgelder sind nicht so hoch.“ (diese Aussage ist eine sehr relative, denn was für den einen nicht hoch ist, kann eine Unsumme für den anderen sein)
„Die Bußgelder stehen nicht in Relation zu dem was ihr euren Kindern ermöglichen könnt.“
„Das Auftreten ist wichtig, wenn „ die“ merken, dass ihr voll hinter der Entscheidung zum Freilernen steht, dann…“
Dann?
Ja, was dann? Dann wird einem mit einem Fingerschnippen die Schulpflicht erlassen?
Nein!
Gesetze
Jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze bezüglich der Schulpflicht.
Also muss man sich als ersten Schritt in besagte Gesetze einlesen, denn man sollte wissen gegen WAS man argumentieren möchte! Anschließend beginnt man und hofft… worauf? Darauf, dass die Gesetze geändert werden? Ja, darauf hoffen diese Utopisten.
Naiv?
Dies ist keinesfalls beleidigend gemeint. Ich belächle nur die Naivität mancher Menschen. Diese Naivität wird auch gerne ausgenutzt. Gerne unterstützt man neue Freilerner-Eltern, wenn man selbst seine Schäfchen im Trockenen hat. Ich nenne es auch „fremde Opfer bringen“. Was interessiert es Person X, deren Kind vielleicht tatsächlich von der Schulpflicht befreit ist, weil es möglicherweise in einem langwierigen Prozess pathologisiert wurde, ob das Kind von Person Y (Freilerner-Elternteil ohne Erfahrung mit Freilernen) am Ende in einer Pflegefamilie oder eigenem Heim landet? Es interessiert sie nicht. Wie oft las ich „Du musst in Eigenverantwortung gehen!“? Diese Eigenverantwortung sieht dann bei vielen Freilernern so aus: Ab ins Ausland!
Es ist so: Hat das Kind eine Beeinträchtigung, dann KANN die Schulpflicht ruhen.
Dies steht im z.B. im Schulgesetz von Schleswig Holstein:
https://www.schulrecht-sh.com/archiv/schulgesetz/gesetze/041_erfuellung_der_schulpflicht.htm
Neu geregelt in § 21 SchulG 2007
(1) Die Schulpflicht wird durch die Begründung eines Schulverhältnisses zu einer öffentlichen Schule oder durch den Besuch einer Ersatzschule erfüllt. Anderweitiger Unterricht darf nur ausnahmsweise von der Schulaufsichtsbehörde gestattet werden.
(2) Die Vollzeitschulpflicht ist durch den Besuch einer Sonderschule zu erfüllen, wenn die oder der Schulpflichtige wegen einer Behinderung einer sonderpädagogischen Förderung bedarf und auch mit besonderen Hilfen dauernd oder vorübergehend in anderen Schularten nicht ausreichend gefördert werden kann. Über die Zuweisung zu der geeigneten Sonderschule entscheidet die Schulaufsichtsbehörde nach Anhörung der Eltern.
(3) Die Schulpflicht ruht, wenn Kinder und Jugendliche, die wegen der Schwere ihrer Behinderung 1 eine Schule nicht aufsuchen können, durch ein Förderzentrum oder eine andere Sonderschule betreut und gefördert werden. Solange in zumutbarer Entfernung keine geeignete Schule oder Einrichtung vorhanden ist oder die Eltern die Zustimmung zu einer für den Schulbesuch notwendigen Heimunterbringung verweigern, kann die oberste Schulaufsichtsbehörde von der Pflicht zum Besuch der örtlich zuständigen Schule befreien; das zuständige Jugendamt ist zu unterrichten.
Besonders zu beachten ist der letzte Teil des letzten Satzes!
Alle Schulgesetze in Deutschland auf einen Blick. Hilfreiche Links:






Bundesland: Baden-Württemberg








Bundesland: Bayern




Bundesland: Berlin